Kanutour K5

Geschenkgutschein

Möchten Sie einen Geschenkgutschein verschenken? Gibt es einen besonderen Anlass?

Hier geht es zum SHOP

Ob Geburtstag, Firmenjubiläum, Hochzeit…

Mit einem Geschenkgutschein gelingt Ihnen immer ein ausgefallenes Geschenk! Dabei können Sie wählen. Entweder verschenken Sie eine Kanutour auf der Wupper oder eine  Rafting Tour auf dem Rhein . Oder Sie entscheiden sich für eine ganz besondere Tour. Die Schlauchboot Kanadier Touren auf der Erft sind etwas für sportliche Naturliebhaber.

WUPPERKANU Geschenkgutschein – eine besondere Überraschung!

Direkt kostenfrei im SHOP bestellen

Geschenkgutschein Service:Geschenkutschein

  • Geschenkgutschein als Wertgutschein
  • Terminwahl erst bei Buchung
  • direkt kostenfrei im SHOP bestellen und ausdrucken!
  • für einen Versand per Post oder Email berechnen wir Bearbeitungsgebühren von 5,00€

Der Geschenkgutschein kann für jede Tour eingesetzt werden. Außerdem sind unsere Geschenkgutscheine auch auf andere Personen übertragbar! Und die Geschenkgutscheine sind 3 Jahre gültig!

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen am Telefon zur Verfügung: 02175 – 16 76 92

Hier kostenfrei direkt online bestellen: SHOP

Preisübersicht unserer Touren

Bestellformular für postalischen oder Email Versand (Bearbeitungsgebühr 5,00€)

  • z.B. für Fritz von Freddy zum Geburtstag (max. 100 Zeichen)
  • Bei einem Wertguschein bitte den Betrag in Euro eintragen. Falls Sie eine Tour verschenken möchten, wählen Sie bitte unten entsprechend aus. Es werden die Wochenendpreise zugrunde gelegt.
  • AGB der Firma WUPPERKANU GbR

    Lesen Sie bitte diese Reisebedingungen aufmerksam durch, da sie, bei Zustandekommen des Reisevertrages, und soweit wirksam vereinbart, Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns, der Firma WUPPERKANU, Alexander Comes & Barbara Nephuth GbR, nachstehend „WK“ abgekürzt, werden. Sie ergänzen die Paragraphen §§651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs und §§4-11 der BGB Informationspflichten-Verordnung.

    1. Vertragsabschluss

    1.1 Mit der Anmeldung/Buchung durch den Kunden, bzw. Reisevermittler oder Gruppenauftraggeber, auf der Grundlage der Reiseausschreibung von WK im Internet, per Email, Post, Fax oder Telefon oder über das Internet (Homepage) bietet der Kunde WK den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahmeerklärung durch WK zustande. Unmittelbar im Anschluss an den Vertragsschluss wird WK dem Kunden eine Buchungsbestätigung übersenden.

    1.2 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm von WK und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich WK in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-Info V ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.

    1.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen Damit verbundene zeitliche Verschiebungen bis zu einer Stunde sind berechtigen nicht zu einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die von WK angegeben Zeiten über die Dauer der Touren sind Durchschnittswerte, die je nach Gruppengröße, Fähigkeiten der Teilnehmer, Wasserständen und Windrichtung variieren können.

    2. Zahlung

    2.1 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und bei Pauschalreisen mit Erhalt des Reisepreissicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Reisepreis fällig, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist. Dauert die Reise nicht länger als 24 h, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

    2.2 Die Restzahlung erfolgt per Überweisung nach Bestätigung durch WK bis spätestens 4 Wochen vor Tour Beginn. Falls der Reisevertrag innerhalb dieser 4 Wochen abgeschlossen wird, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

    2.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 5 Tage in Verzug, behält sich WK vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann der Kunde mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.

    3. Besonderes bei Gruppenbeauftragten

    3.1 Die anmeldende Person, bzw. der Gruppenauftraggeber haftet für alle im Reisevertrag vereinbarten Verpflichtungen der Mitreisenden/Gruppenteilnehmern soweit er diese Verpflichtung ausdrücklich vertraglich übernommen hat. Er verpflichtet sich zur Weitergabe aller Informationen, die Vertragsbestandteil sind.

    3.2 Bei Absage, Teilrücktritt oder Rücktritt nach Vertragsschluss, bzw. bei Nichtteilnahme einzelner Teilnehmer haftet der der Gruppenauftraggeber, bzw. die anmeldende Person, soweit der Reisevertrag abgeschlossen ist, unmittelbar für alle Vertragsverpflichtungen, insbesondere für die Zahlungsverpflichtungen, soweit er dies durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Bei Unterschreitung der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf ursprünglich vereinbarte Ermäßigungen.

    3.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart besteht bei Gruppenbuchungen kein Anspruch auf eine Individualtour.

    4. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen

    4.1 Das Tragen von Schwimmhilfen (N 50) ist für jeden Teilnehmer (auch Nichtschwimmer) Pflicht. Rettungswesten (N 100) sind nicht obligatorisch und können vor Veranstaltung für Nichtschwimmer dazu gebucht werden (kostenfrei). Kinder bedürfen der Betreuung einer autorisierten erwachsenen Begleitung.

    4.2 Bei Kanu Touren gilt eine Gewichtsbeschränkung von 125 Kilogramm pro Person. Bei Rafting Touren besteht keine Gewichtsbeschränkung. Die maximale Schwimmhilfen Größe ist XXL (+90 kg Brust 126-136 cm/Schwimmhilfe Typ 50 EN 393).

    4.3 Den Anweisungen von WK bzw. der beauftragten Personen muss im Sinne des Naturschutzes und der Sicherheit aller Teilnehmer Folge geleistet werden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, gemäß den behördlichen Vorgaben, die als Informationen auf der Internetseite von WK zur Verfügung gestellt werden, die Natur fürsorglich zu nutzen und Abfälle wieder mit nach Hause zunehmen. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung seiner selbst, anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.

    4.4 WK, bzw. seine Mitarbeiter, sind befugt Personen, welche unter Drogen, Alkohol oder Medikamenteneinfluss stehen, von der Tour auszuschließen. Diesbezüglich gelten vor und während der Tour die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. WK kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von WK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt WK, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Dem Kunden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

    4.5 Etwaige zusätzlich entstehende Kosten, bei vorzeitiger Beendigung der Tour durch den Teilnehmer oder Ausschluss des Teilnehmers /der Gruppe durch WK oder ihren Erfüllungsgehilfen, gehen zu Lasten des Teilnehmers insbesondere die Abholung des Teilnehmers und/oder der Ausrüstungsgegenstände.

    4.6 Es gibt keine Möglichkeit der Mitnahme von Haustieren, es sei denn es ist mit WK etwas Anderes ausdrücklich vereinbart.

    5. Haftung

    5.1 Die vertragliche Haftung ist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften wie folgt geregelt. Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
    a) ein Schaden des Teilnehmers von WK weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
    b) WK für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    5.2 Der Reisende haftet dem Veranstalter gegenüber für den Verlust sowie die Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von WK oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

    5.3 WK übernimmt keinerlei Haftung für angebotene Fremdleistungen, die in der Buchungsbestätigung eindeutig unter Angabe des vermittelten Vertragspartners gekennzeichnet sind.

    5.4 Kosten/Schäden, die WK durch vom Teilnehmer zu vertretende Zeitüberschreitungen entstehen, sind von diesem zu erstatten. Darunter fallen insbesondere auch Rückerstattungen und Schadensersatzansprüche von Teilnehmern, die auf Grund von Verspätung eine folgende Tour oder daran anschließende Logistik oder sonstige Veranstaltungen nicht oder nur verspätet antreten können.

    5.5 WK übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Wertsachen, die der Kunde in den Packsäcken oder Tonnen transportiert oder transportieren lässt. WK übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Wertsachen, die der Kunde am Start- oder Zielort oder in den Packsäcken oder Tonnen zurücklässt. WK übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Wertsachen, die der Kunde im Shuttlefahrzeug vom Start zum Ziel transportieren lässt. Fundsachen werden von WK weder transportiert noch aufbewahrt.

    6. Kündigung durch WK / Ausfall der Veranstaltung

    6.1 Die Veranstaltungen von WK finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Dauerregen oder andere widrige Wetterbedingungen führen nicht zur Absage einer Tour. Bei Unwetterwarnungen gelten die Regelungen unter 6.2. WK hat jedoch das Recht wegen Hochwassers oder sonstigen wichtigen Gründen die Reise kurzfristig abzusagen und den Vertrag zu kündigen. WK obliegt die Entscheidung bei mäßigem Hochwasser auf der Wupper Kanutouren im Sicherheitssystem (zwei verbundene Kanus) zu fahren. Zusatzkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht. Bei Niedrigwasser auf der Wupper werden die vertraglich vereinbarten Alternativstrecken gefahren.

    6.2 Bei Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (http://www.dwd.de) gelten folgende Regelungen: Liegt für den Veranstaltungsort zum Startzeitpunkt der Veranstaltung eine amtliche Warnung vor markantem Wetter (orange), eine amtliche Unwetterwarnung (rot), oder eine amtliche Warnung vor extremem Unwetter (dunkelrot) vor, kann die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht wie geplant starten. Da sich Wetterwarnungen auch kurzfristig ändern können, ist, um die Tour zu ermöglichen, eine Wartezeit von bis zu einer Stunde ab dem geplanten Tour Start vom Kunden zu akzeptieren.

    6.3 Treten wichtige Gründe oder höhere Gewalt (z.B. Unwetter, unvorhersehbare plötzliche Wasserstands Änderung) während einer Reise auf, kann die Reise von WK vorzeitig abgebrochen oder auch kurzfristig gekündigt werden. WK bemüht sich bei wichtigen Gründen eine Absage so zeitnah wie möglich mitzuteilen um dem Kunden eine unnötige Anreise zu ersparen. Insbesondere bei kurzfristigen Pegelanstiegen und Gewitterlagen kann im Einzelfall erst vor Ort entschieden werden. Eine Wartezeit von bis zu einer Stunde ab dem geplanten Tour Start ist vom Kunden zu akzeptieren.

    6.4 Wird die Reise in Folge wegen, bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt gekündigt, so kann WK für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis abzüglich der Kosten der angemessenen Entschädigung zurück. Zu den Reiseleistungen gehören auch An- und Abreise des Veranstalters, sowie Auf- und Abbau der Materialien. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Kunden zur Last. Das gilt auch für die Beförderung zum Start- oder Zielort bei Abbruch einer Tour. Gebuchte Drittleistungen, wie z.B. Gastronomie- und Transportleistungen sind auch bei Tour Ausfall bindend.

    6.6 6.6 WK kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. b) WK ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber, als dessen Vertreter, gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt durch WK später als 5 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig, es sei denn die Mindestteilnehmerzahl wird unterschritten. d) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

    7. Rücktritt durch den Kunden

    7.1 Der Kunde kann jederzeit durch eine Erklärung an WK von einer gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist dabei immer der Eingang der Rücktrittserklärung bei WK, der als Grundlage für die Berechnung der unter 7.3 formulierten Stornogebühren, die für bereits entstandene Tätigkeiten und Regresskosten pro Person berechnet werden, gilt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

    7.2 Witterungsverhältnisse gleich weder Art, insbesondere Regen (ausgenommen Umstände höherer Gewalt), rechtfertigen weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf eine Terminverschiebung, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen.

    7.3 Bei Rücktritt von der Veranstaltung (ausgenommen Gastronomieveranstaltungen, siehe 7.4) werden folgende Kosten, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen, pauschal vom Reisepreis pro Person fällig:
    Bis 89 Tage vor Reisebeginn kostenfrei (siehe 7.5)
    vom 90. bis 60. Tag vor Reisebeginn 10%
    vom 60. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
    vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35%
    vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45%
    vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 55%
    vom 7. bis letzten Tag vor Reisebeginn 90%
    Bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt 95 %

    7.4 Rücktritte von Gastronomieveranstaltungen

    7.4.1 Bei Gruppenbuchungen ist der Rücktritt von Teilnehmern grundsätzlich möglich, solange die für die Gastronomieveranstaltung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird.

    7.4.2 Bei Rücktritt werden folgende Kosten vom Reisepreis der gebuchten Gastronomieleistung fällig:
    Bis 30 Tage vor Reisebeginn kostenfrei (siehe 7.5)
    Vom 29. Tag bis 7. Tag vor Veranstaltung 10%
    Vom 7. Tag bis 48 Stunden vor Veranstaltung 20%
    ab 48 Stunden vor Veranstaltung bis zum Veranstaltungstag 50%
    am Veranstaltungstag 95%

    7.5 Die Rücktrittsgebühr beträgt in jedem Fall mindestens 15,00 Euro. Die Rückerstattung erfolgt generell durch Überweisung unter Abzug der genannten Kosten.

    7.6 Es obliegt dem Teilnehmer nachzuweisen, dass WK und seinen Leistungsträgern überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von WK geforderte Pauschale. WK behält sich vor, dem Vertragspartner eine höhere Entschädigung zu berechnen, entsprechend ihr entstandenen konkret zu beziffernder Kosten.

    7.7 Beim Einlösen von WK-Gutscheinen oder Gutscheinen externer Vermittler ist der Rücktritt vom Vertrag nur zu den unter 7.3 formulierten Bedingungen möglich.

    7.8 Bei Schulklassen ist eine Abmeldung, bis maximal 2 Schülern, vor Beginn der Fahrt kostenlos möglich, sofern die vereinbarte Mindestgruppengröße nicht unterschritten wird.

    7.9 Dem Teilnehmer und den Gruppenbeauftragten wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei reiseversicherungen.de möglich.

    8. Umbuchungen

    8.1 Ein Anspruch des Teilnehmers, bzw. Gruppenauftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Tour Termins, der Startzeit, der Tour Art, der Logistik oder sonstiger Fremdleistungen besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Teilnehmers vorgenommen, kann WK ein Umbuchungsentgeld von bis zu 5,00 € pro Teilnehmer erheben.

    8.2 Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die innerhalb der letzten 4 Wochen vor der Reise erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

    9. Obliegenheiten des Kunden

    9.1 Mängelanzeige: Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Reiseveranstalter durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung ausgeschlossen.

    9.1.1 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn sich die Tour Zeit auf Grund von Hochwasser verkürzt.

    9.1.2 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn auf Grund von Niedrigwasser die Alternativstrecke gefahren wird und sich damit die Tour Zeit verkürzt. Etwaige Differenzbeträge zur ursprünglich gebuchten Tour werden erstattet.

    9.2 Kündigung: Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.

    Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

    10. Bildrechte

    10.1 WK ist berechtigt Foto- oder Videoaufnahmen, die während einer Veranstaltung durch unsere Mitarbeiter oder Beauftragte erstellt werden, zu Werbezwecken weiterzuverwenden. Dasselbe gilt für Foto- oder Videomaterial, das uns durch Veranstaltungsteilnehmer nach einer Veranstaltung freiwillig zur Verfügung gestellt wird. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie Ihr ausdrücklich vor Ort widersprechen.

    11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

    11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann zur Wahrung der Frist nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

    11.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

    12. Gerichtsstand und Rechtswahl

    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas Anderes vorschreiben.

    13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

    © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk , Berlin (2012)

    Veranstalter

    WUPPERKANU Dipl.-Ing. Alexander Comes + Dipl.-Ing. Barbara Nephuth GbR Birkenstraße 2 D – 42799 Leichlingen Telefon: 0 21 75 – 16 76 92 Fax: 0 21 75 – 16 76 93 E-Mail: info@wupperkanu.de

NEWSLETTER ANMELDUNG
PGlmcmFtZSBzcmM9Imh0dHBzOi8vcGxheWVyLnZpbWVvLmNvbS92aWRlby83MjEzMTM3NyIgd2lkdGg9IjEwMCUiIGhlaWdodD0iMTAwJSIgZnJhbWVib3JkZXI9IjAiIHdlYmtpdGFsbG93ZnVsbHNjcmVlbiBtb3phbGxvd2Z1bGxzY3JlZW4gYWxsb3dmdWxsc2NyZWVuPjwvaWZyYW1lPg0KPHA+PGEgaHJlZj0iaHR0cHM6Ly92aW1lby5jb20vNzIxMzEzNzciPld1cHBlcmthbnU8L2E+IGZyb20gPGEgaHJlZj0iaHR0cHM6Ly92aW1lby5jb20vdXNlcjIwMDk3NTkwIj5XdXBwZXJrYW51PC9hPiBvbiA8YSBocmVmPSJodHRwczovL3ZpbWVvLmNvbSI+VmltZW88L2E+LjwvcD4=
© WUPPERKANU, 2016 Alle Rechte vorbehalten